Ausmass
Das Ausmass ist die Aufmessung der tatsächlich erbrachten Leistung und im Bauhauptgewerbe die Grundlage der Rechnung — nach Positionen und Mengen, meist gegen ein Leistungsverzeichnis.
Definition
Gemessen wird nach den Regeln der jeweiligen Norm, nicht nach Augenmass: Was als Fläche zählt, wie Öffnungen abgezogen werden, welche Zuschläge gelten, ist festgelegt. Deshalb ist das Ausmass eine Berechnung, die geprüft werden kann — und die im Streitfall auch geprüft wird.
Es ist der Grund, weshalb Handwerkersoftware mehr braucht als eine Stundenerfassung: Verrechnet wird die Menge, nicht die Zeit. Wer nur Stunden erfasst, kann eine Ausmassrechnung nicht stellen.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Gefragt ist die Erfassung von Mengen je Position — auf der Baustelle, nicht im Büro —, die Verbindung zum Leistungsverzeichnis und die Fortschreibung über Teilrechnungen bis zur Schlussrechnung. Erfassung auf dem Telefon ist hier kein Komfort, sondern der Ort, an dem die Zahl entsteht.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Bau und Planung: Kostenplan BKP / eBKP NPK-Leistungsverzeichnis Regierapport SIA-Phasen