LSVA
Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe wird für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen erhoben und berechnet sich aus dem zulässigen Gesamtgewicht, der Emissionsstufe und den auf schweizerischem Gebiet gefahrenen Kilometern.
Definition
Erfasst wird über ein Gerät im Fahrzeug; abgerechnet wird periodisch gegenüber dem Halter. Für den Betrieb ist die Abgabe damit ein variabler Kostenblock, der pro Fahrzeug und Fahrt entsteht — und genau deshalb je Auftrag umgelegt werden sollte.
Wer sie nicht umlegt, trägt sie im Deckungsbeitrag jeder Fahrt. Bei einem Sattelzug über eine mittlere Strecke ist das kein Rundungsposten, sondern eine Position, die über die Rentabilität eines Auftrags entscheidet.
Die Zahlen
- 3,5 Tonnen
- zulässiges Gesamtgewicht, ab dem die Abgabe erhoben wird BAZG
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Zu prüfen ist, ob die Software Kilometer je Auftrag und Fahrzeug führt und daraus einen Abgabenanteil rechnet, der auf die Rechnung kommt. Ohne diese Zuordnung erscheint die Abgabe als Sammelaufwand am Monatsende, und niemand weiss, welcher Auftrag sie verursacht hat.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Fahrzeug und Transport: AGVS-Branchenabläufe ARV1 Arbeits- und Ruhezeit MFK-Termine Occasionshandel