Fristenkontrolle
Die Fristenkontrolle überwacht gerichtliche und vertragliche Fristen mit Vorwarnung; für eine Kanzlei ist sie kein Komfort, sondern Haftungsschutz, weil eine verpasste Rechtsmittelfrist in der Regel nicht heilbar ist.
Definition
Gerichtliche Fristen laufen unabhängig von Ferien und Krankheit, und ihre Wiederherstellung ist an enge Voraussetzungen gebunden. Wer eine Frist verpasst, verliert nicht ein Verfahren, sondern haftet dafür — der Grund, weshalb die Kontrolle doppelt geführt wird.
Praktisch verlangt das drei Dinge: die Frist am Dossier statt im Kalender einer Person, eine Vorwarnung mit genügend Vorlauf und eine Bestätigung, dass die Handlung erfolgt ist. Erst das dritte macht die Kontrolle zur Kontrolle.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Prüfpunkte: Fristen am Dossier mit Verantwortlichem und Vorwarnung, ein zweiter Empfänger für die Warnung, eine Erledigungsbestätigung und eine Liste offener Fristen über alle Dossiers. Ein Kalendereintrag erfüllt nichts davon.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Mandate und Berufspflichten: Interessenkonfliktprüfung Mandantenfähigkeit Treuhänder