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Interessenkonfliktprüfung

Vor Annahme eines Mandats ist zu prüfen, ob die Kanzlei bereits für die Gegenpartei tätig war oder ist; die Berufsregeln verlangen die Prüfung, und möglich ist sie nur, wenn alle Beteiligten aller Mandate durchsuchbar geführt sind.

Definition

Der Konflikt entsteht nicht nur bei der laufenden Vertretung, sondern auch bei abgeschlossenen Mandaten und bei verbundenen Personen — Konzerngesellschaften, Familienangehörige, frühere Organe. Die Prüfung ist damit eine Suche über den ganzen Bestand und nicht ein Blick in die aktive Mandatsliste.

Die Verletzung ist keine Formsache: Sie führt zur Niederlegung des Mandats, allenfalls zu disziplinarischen Folgen, und beschädigt das Vertrauen beider Seiten. Deshalb wird die Prüfung dokumentiert und nicht nur durchgeführt.

Zum Nachlesen

Was die Software können muss

Gefragt ist die Suche über alle Beteiligten aller Mandate, auch der abgeschlossenen, mit Rollen — Klient, Gegenpartei, Zeuge — und eine dokumentierte Prüfung bei der Mandatsaufnahme. Ein Adressbuch ohne Rollen und ohne Archiv leistet das nicht.

Geprüft Aug. 2026

Weitere Begriffe aus Mandate und Berufspflichten: Fristenkontrolle Mandantenfähigkeit Treuhänder