Mandantenfähigkeit
Mandantenfähigkeit heisst, dass ein Büro viele Buchhaltungen getrennt führt, aber in einer Oberfläche: eigene Rechte je Mandat, Wechsel ohne Neuanmeldung und Auswertungen über alle Mandate hinweg.
Definition
Ohne sie wird jedes Mandat eine eigene Installation oder ein eigener Zugang — mit dem Ergebnis, dass ein Mitarbeitender zwanzig Anmeldungen führt und niemand eine Übersicht hat. Das ist der Unterschied zwischen einem Programm für einen Betrieb und einem für ein Treuhandbüro.
Die Rechte sind der heikle Teil: Ein Mitarbeitender soll die Mandate sehen, die er betreut, und nicht die anderen. Und die Geheimhaltungspflicht des Büros verlangt, dass diese Trennung technisch und nicht nur organisatorisch besteht.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Prüfpunkte: Mandate in einer Installation, Rechte je Mandat und Mitarbeitendem, Wechsel ohne Neuanmeldung, Auswertungen über alle Mandate, und ein vollständiger Export je Mandat für den Fall eines Wechsels.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Mandate und Berufspflichten: Fristenkontrolle Interessenkonfliktprüfung Treuhänder