Mandantendaten in der Schweiz
Ein Treuhandbüro bearbeitet fremde Daten — Löhne, Umsätze und Belege seiner Mandanten; wer Revisionsmandate führt, untersteht zusätzlich der Geheimhaltung nach Artikel 730b Absatz 2 des Obligationenrechts und dem Berufsgeheimnis nach Artikel 321 des Strafgesetzbuchs.
Definition
Damit ist der Datenstandort keine Vorliebe, sondern eine Auskunft, die das Büro jedem Mandanten geben muss. Sie gehört in den Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen Büro und Mandant — und dafür braucht das Büro dieselbe Auskunft von seinem Softwareanbieter.
Die zweite Frage ist die Trennung der Mandate: Ein Mitarbeitender soll nur die Mandate sehen, die er betreut. Das ist eine Frage der Rechteverwaltung und in einfachen Programmen nicht abbildbar.
Zum Nachlesen
- Obligationenrecht (SR 220)
- Strafgesetzbuch (SR 311.0)
- Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
Was die Software können muss
Prüfpunkte: Mandantentrennung mit Rechten je Mitarbeitendem, Protokoll der Zugriffe, Auftragsverarbeitungsvertrag mit Unterauftragnehmerliste — und ein vollständiger Export je Mandant für den Fall, dass ein Mandat wechselt.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Bezug, Betrieb und Datenstandort: Datenstandort Schweiz MediData Partnerpflicht Patientendaten in der Schweiz Trust Center