KMU Softwarevergleich

Patientendaten in der Schweiz

Patientendaten sind besonders schützenswerte Personendaten, und Ärzte samt ihren Hilfspersonen unterstehen dem Berufsgeheimnis nach Artikel 321 des Strafgesetzbuchs; dessen Verletzung ist strafbar.

Definition

Ein Hosting im Ausland ist damit nicht automatisch verboten. Der Anbieter wird aber zur Hilfsperson und muss vertraglich gleich streng gebunden sein wie das Praxispersonal — einschliesslich seiner Unterauftragnehmer.

Die drei Fragen, die schriftlich beantwortet sein müssen: Wo liegen die Daten, welche Unterauftragnehmer sind beigezogen, und könnte eine ausländische Behörde Zugriff verlangen? Die dritte Frage ist die unangenehme, weil sie sich vertraglich nicht wegverhandeln lässt.

Zum Nachlesen

Was die Software können muss

Verlangen Sie den Auftragsverarbeitungsvertrag samt Liste der Unterauftragnehmer, nicht eine Aussage auf der Website. Zweiter Prüfpunkt sind die Rollen und Rechte im Programm: Wer sieht welche Patientendaten, und ist der Zugriff protokolliert?

Geprüft Aug. 2026

Weitere Begriffe aus Bezug, Betrieb und Datenstandort: Datenstandort Schweiz Mandantendaten in der Schweiz MediData Partnerpflicht Trust Center