Patientendaten in der Schweiz
Patientendaten sind besonders schützenswerte Personendaten, und Ärzte samt ihren Hilfspersonen unterstehen dem Berufsgeheimnis nach Artikel 321 des Strafgesetzbuchs; dessen Verletzung ist strafbar.
Definition
Ein Hosting im Ausland ist damit nicht automatisch verboten. Der Anbieter wird aber zur Hilfsperson und muss vertraglich gleich streng gebunden sein wie das Praxispersonal — einschliesslich seiner Unterauftragnehmer.
Die drei Fragen, die schriftlich beantwortet sein müssen: Wo liegen die Daten, welche Unterauftragnehmer sind beigezogen, und könnte eine ausländische Behörde Zugriff verlangen? Die dritte Frage ist die unangenehme, weil sie sich vertraglich nicht wegverhandeln lässt.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Verlangen Sie den Auftragsverarbeitungsvertrag samt Liste der Unterauftragnehmer, nicht eine Aussage auf der Website. Zweiter Prüfpunkt sind die Rollen und Rechte im Programm: Wer sieht welche Patientendaten, und ist der Zugriff protokolliert?
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Bezug, Betrieb und Datenstandort: Datenstandort Schweiz Mandantendaten in der Schweiz MediData Partnerpflicht Trust Center