Dividende
Die Dividende ist die Ausschüttung des Gewinns einer Kapitalgesellschaft an ihre Anteilsinhaber; sie setzt einen Beschluss der Generalversammlung, einen ausschüttbaren Gewinn und die Bildung der gesetzlichen Reserven voraus.
Definition
Anders als der Lohn ist die Dividende nicht beitragspflichtig in den Sozialversicherungen — der Grund, weshalb sie in Einpersonengesellschaften attraktiv ist und weshalb die Behörden auf das Verhältnis zwischen Lohn und Dividende schauen. Ein unangemessen tiefer Lohn kann teilweise als Lohn umqualifiziert werden.
Beim Empfänger wird sie mit der Verrechnungssteuer belastet und im Privatvermögen teilbesteuert, wenn eine qualifizierte Beteiligung von mindestens zehn Prozent vorliegt. Die Teilbesteuerung ist der Ausgleich für die Vorbelastung durch die Gewinnsteuer.
Die Zahlen
- 10 %
- Beteiligungsquote, ab der die Teilbesteuerung der Dividende greift Art. 20 Abs. 1bis DBG
Zum Nachlesen
- Obligationenrecht (SR 220)
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (SR 642.11)
- Verrechnungssteuergesetz (SR 642.21)
Was die Software können muss
Zu prüfen ist, ob die Software Eigenkapitalbewegungen kennt: Gewinnverwendung, Reservenzuweisung, Dividendenbeschluss und Ausschüttung. In einfachen Programmen fehlt der Bereich, und der Abschluss wird beim Treuhänder gemacht.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Steuern des Betriebs: Direkte Bundessteuer Gewinnsteuer Kapitaleinlageprinzip Kapitalsteuer Verrechnungssteuer