Kapitaleinlageprinzip
Nach dem Kapitaleinlageprinzip sind Rückzahlungen von Einlagen, Aufgeldern und Zuschüssen der Anteilsinhaber beim Empfänger einkommenssteuerfrei und nicht verrechnungssteuerpflichtig, sofern sie in einer gesonderten Reserve aus Kapitaleinlagen verbucht und der Steuerverwaltung gemeldet sind.
Definition
Der Unterschied zur Dividende ist erheblich: Diese ist beim Empfänger steuerbar und verrechnungssteuerpflichtig, die Rückzahlung einer Kapitaleinlage nicht. Voraussetzung ist die getrennte Verbuchung und die Meldung — ohne beides gilt die Ausschüttung als steuerbarer Ertrag.
Für börsenkotierte Gesellschaften gilt zusätzlich eine Regel, die Ausschüttungen aus Kapitaleinlagereserven an Dividenden koppelt. Für KMU ist vor allem die getrennte Verbuchung entscheidend.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Praktisch heisst das: Die Reserve aus Kapitaleinlagen braucht ein eigenes Konto und darf nicht in den allgemeinen Reserven verschwinden. Wer sie einmal vermischt hat, verliert den Nachweis.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Steuern des Betriebs: Direkte Bundessteuer Dividende Gewinnsteuer Kapitalsteuer Verrechnungssteuer