Verrechnungssteuer
Die Verrechnungssteuer ist eine an der Quelle erhobene Bundessteuer auf Dividenden, Zinsen und Lotteriegewinnen; sie beträgt 35 Prozent, wird vom Schuldner der Leistung abgeliefert und kann vom Empfänger bei korrekter Deklaration zurückgefordert werden.
Definition
Für eine GmbH oder AG ist sie beim Ausschütten einer Dividende ein Pflichtschritt: Die Gesellschaft überweist 65 Prozent an den Aktionär und 35 Prozent an die Eidgenössische Steuerverwaltung, mit einer Deklaration innerhalb von dreissig Tagen nach Fälligkeit.
Der Sinn ist die Sicherung: Wer die Erträge in seiner Steuererklärung angibt, erhält die Steuer zurück. Wer sie nicht angibt, verliert sie — der Abzug wirkt damit als Kontrolle und nicht als Belastung.
Die Zahlen
- 35 %
- Satz auf Dividenden und Zinsen Art. 13 VStG
- 30 Tage
- Frist für die Deklaration nach Fälligkeit der Leistung Art. 38 VStG
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Abzubilden ist die Ausschüttung als dreiteilige Buchung — Dividende, Auszahlung, abgelieferte Steuer — samt Belegen für die Deklaration. Ein Programm ohne Eigenkapitalbewegungen erledigt das nicht.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Steuern des Betriebs: Direkte Bundessteuer Dividende Gewinnsteuer Kapitaleinlageprinzip Kapitalsteuer