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Kapitalsteuer

Die Kapitalsteuer ist eine kantonale und kommunale Steuer auf dem Eigenkapital einer juristischen Person; sie wird unabhängig vom Gewinn erhoben, und der Bund kennt sie nicht.

Definition

Bemessungsgrundlage ist das einbezahlte Kapital samt offenen und versteuerten stillen Reserven. Weil sie auch in Verlustjahren anfällt, ist sie für kapitalintensive oder verlustschreibende Gesellschaften eine fixe Belastung.

Mehrere Kantone rechnen die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer an, sodass nur der höhere Betrag geschuldet ist. Diese Anrechnung ist kantonal unterschiedlich und einer der Gründe, weshalb Standortvergleiche nicht nur den Gewinnsteuersatz betrachten sollten.

Was die Software können muss

Für die Software heisst das nur eines: Das Eigenkapital muss in der Bilanz korrekt gegliedert sein — einbezahltes Kapital, Reserven, Gewinnvortrag. Wer alles in einem Konto führt, muss es für die Steuererklärung von Hand aufteilen.

Geprüft Aug. 2026

Weitere Begriffe aus Steuern des Betriebs: Direkte Bundessteuer Dividende Gewinnsteuer Kapitaleinlageprinzip Verrechnungssteuer