Nebenkostenabrechnung
Heiz- und Betriebskosten werden gesammelt und nach einem Verteilschlüssel auf die Mietparteien umgelegt; das Mietrecht verlangt eine belegte, nachvollziehbare Abrechnung innerhalb der vereinbarten Periode.
Definition
Umgelegt werden dürfen nur Kosten, die im Mietvertrag als Nebenkosten vereinbart sind — was nicht dort steht, ist im Mietzins enthalten und kann nicht nachträglich verrechnet werden. Der Verteilschlüssel muss sachgerecht sein: Fläche, Personenzahl, Verbrauch je nach Kostenart.
Die Abrechnung muss der Mieter prüfen können, und er hat Anspruch auf Einsicht in die Belege. Eine Abrechnung, die nur Endbeträge nennt, ist anfechtbar — und wird angefochten, sobald sie steigt.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Gefragt sind Verteilschlüssel je Kostenart und Objekt, Erfassung der Verbrauchsdaten, Abrechnung je Mietpartei mit Belegverweis und die Behandlung von Mieterwechseln mitten in der Periode. Letzteres ist der Punkt, an dem einfache Programme aufgeben.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Immobilien und Miete: Erneuerungsfonds OR-Mietrecht Stockwerkeigentum