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Stockwerkeigentum

Stockwerkeigentum ist eine nach Artikel 712a des Zivilgesetzbuchs in Anteile geteilte Liegenschaft; verwaltet wird nicht ein Mietobjekt, sondern eine Gemeinschaft mit Wertquoten, Versammlung, Beschlüssen und gemeinschaftlichen Kosten.

Definition

Die Wertquote ist der Verteilschlüssel für Kosten und Stimmen. Sonderrecht — die Wohnung selbst — ist vom gemeinschaftlichen Teil zu trennen, und beides hat unterschiedliche Kostenfolgen. Wer das vermischt, verteilt Kosten falsch und muss die Abrechnung wiederholen.

Die Eigentümerversammlung mit Protokoll ist das Organ der Gemeinschaft: Beschlüsse über Sanierungen, Budget und Fonds entstehen dort und sind einzuhalten. Für die Verwaltung ist das Protokoll damit ein Dokument mit Rechtsfolgen, nicht eine Notiz.

Wortlaut

Stockwerkeigentum ist der Miteigentumsanteil an einem Grundstück, der dem Miteigentümer das Sonderrecht gibt, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschliesslich zu benutzen und innen auszubauen.
Artikel 712a Absatz 1 Zivilgesetzbuch (SR 210)

Zum Nachlesen

Was die Software können muss

Die Gemeinschaft muss als eigene Einheit mit eigener Rechnung geführt werden — nicht als Kundengruppe. Prüfpunkte: Wertquoten als Verteilschlüssel, Trennung von Sonderrecht und Gemeinschaft, Versammlung mit Beschlussprotokoll und der Erneuerungsfonds als eigenes Vermögen.

Geprüft Aug. 2026

Weitere Begriffe aus Immobilien und Miete: Erneuerungsfonds Nebenkostenabrechnung OR-Mietrecht