KMU Softwarevergleich

AG

Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft mit einem Aktienkapital von mindestens 100 000 Franken, von dem mindestens 50 000 Franken einbezahlt sein müssen; die Aktionäre erscheinen nicht im Handelsregister.

Definition

Der wesentliche Unterschied zur GmbH in der Praxis ist die Anonymität und die einfachere Übertragung von Anteilen: Aktien wechseln ohne Handelsregistereintrag den Eigentümer. Dafür verlangt die AG ein Aktienbuch und, bei Inhaberaktien, die Meldung der wirtschaftlich Berechtigten.

Organisatorisch braucht sie Verwaltungsrat und Generalversammlung mit Protokollen. Buchführung, Abschluss und Revisionsfragen entsprechen jenen der GmbH.

Wortlaut

Das Aktienkapital beträgt mindestens 100 000 Franken. — In allen Fällen müssen die geleisteten Einlagen mindestens 50 000 Franken betragen.
Artikel 621 Absatz 1 und Artikel 632 Absatz 2 Obligationenrecht (SR 220)

Die Zahlen

100 000 Franken
Mindestaktienkapital Art. 621 OR
50 000 Franken
Mindestbetrag der Einzahlung Art. 632 OR

Zum Nachlesen

Was die Software können muss

Zu den Anforderungen der GmbH kommt die Führung des Aktienbuchs und, bei mehreren Beteiligten, die Verwaltung von Beschlüssen und Protokollen. Beides liegt ausserhalb dessen, was Buchhaltungssoftware üblicherweise leistet.

Geprüft Aug. 2026

Weitere Begriffe aus Rechtsform und Register: Einzelfirma Genossenschaft GmbH Handelsregister Kollektivgesellschaft Liquidation Prokura Revisionsstelle UID-Nummer Verein