AG
Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft mit einem Aktienkapital von mindestens 100 000 Franken, von dem mindestens 50 000 Franken einbezahlt sein müssen; die Aktionäre erscheinen nicht im Handelsregister.
Definition
Der wesentliche Unterschied zur GmbH in der Praxis ist die Anonymität und die einfachere Übertragung von Anteilen: Aktien wechseln ohne Handelsregistereintrag den Eigentümer. Dafür verlangt die AG ein Aktienbuch und, bei Inhaberaktien, die Meldung der wirtschaftlich Berechtigten.
Organisatorisch braucht sie Verwaltungsrat und Generalversammlung mit Protokollen. Buchführung, Abschluss und Revisionsfragen entsprechen jenen der GmbH.
Wortlaut
Das Aktienkapital beträgt mindestens 100 000 Franken. — In allen Fällen müssen die geleisteten Einlagen mindestens 50 000 Franken betragen.
Die Zahlen
- 100 000 Franken
- Mindestaktienkapital Art. 621 OR
- 50 000 Franken
- Mindestbetrag der Einzahlung Art. 632 OR
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Zu den Anforderungen der GmbH kommt die Führung des Aktienbuchs und, bei mehreren Beteiligten, die Verwaltung von Beschlüssen und Protokollen. Beides liegt ausserhalb dessen, was Buchhaltungssoftware üblicherweise leistet.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Rechtsform und Register: Einzelfirma Genossenschaft GmbH Handelsregister Kollektivgesellschaft Liquidation Prokura Revisionsstelle UID-Nummer Verein