Verein
Der Verein ist eine Personenvereinigung mit nichtwirtschaftlichem Zweck; er entsteht mit schriftlichen Statuten und dem Willen, als Körperschaft zu bestehen, und braucht dafür keinen Handelsregistereintrag.
Definition
Eintragungspflichtig wird er, wenn er ein kaufmännisches Gewerbe betreibt oder revisionspflichtig ist. Die Buchführungspflicht folgt derselben Logik: Ein kleiner Verein führt eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung, ein grosser eine doppelte Buchhaltung mit Abschluss.
Der praktische Unterschied zu jedem Unternehmen ist die Milizstruktur: Kassier und Vorstand wechseln, arbeiten nebenamtlich und sind selten Buchhalter. Was ein Programm hier leisten muss, ist Übergabefähigkeit — nicht Funktionstiefe.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Entscheidend sind Mitgliederverwaltung mit Beitragslauf, eine Kasse, die auch ein Laie führen kann, und ein Zugang, der bei jedem Vorstandswechsel übertragbar ist. Eine an eine Person gebundene Installation ist für einen Verein ein Risiko.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Rechtsform und Register: AG Einzelfirma Genossenschaft GmbH Handelsregister Kollektivgesellschaft Liquidation Prokura Revisionsstelle UID-Nummer