Handelsregister
Das Handelsregister ist das öffentliche, kantonal geführte Verzeichnis der Unternehmen; es weist Firma, Sitz, Zweck, Rechtsform und die zeichnungsberechtigten Personen aus, und der Eintrag ist für Kapitalgesellschaften immer, für Einzelfirmen und Personengesellschaften ab 100 000 Franken Jahresumsatz Pflicht.
Definition
Die Publizität ist der Kern: Was eingetragen und im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht ist, gilt als bekannt. Wer eine Vollmacht widerruft, muss das eintragen lassen, sonst wirkt sie gegenüber Dritten weiter.
Für den Alltag hängen zwei Dinge daran, die jede Software berührt: die genaue Firmenbezeichnung auf Rechnungen und die Frage, wer unterschreiben darf. Beides sollte aus dem Register und nicht aus dem Gedächtnis stammen.
Die Zahlen
- 100 000 Franken
- Jahresumsatz, ab dem Einzelfirmen und Personengesellschaften eintragungspflichtig sind Art. 36 HRegV
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Nützlich ist der Abgleich von Firmenname, Sitz und UID gegen das Register — einige Programme holen die Daten über eine Schnittstelle. Damit entfällt die häufigste Fehlerquelle im Adressstamm.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Rechtsform und Register: AG Einzelfirma Genossenschaft GmbH Kollektivgesellschaft Liquidation Prokura Revisionsstelle UID-Nummer Verein