Einzelfirma
Die Einzelfirma ist die Unternehmensform einer einzelnen natürlichen Person; sie hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, kein Mindestkapital, und der Inhaber haftet mit seinem gesamten Privatvermögen.
Definition
Für die Buchführung ist die Grenze bei 500 000 Franken Jahresumsatz entscheidend: Darunter genügt eine Aufstellung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage, darüber ist doppelte Buchführung mit Bilanz und Erfolgsrechnung verlangt. Die Eintragung im Handelsregister ist ab 100 000 Franken Umsatz Pflicht.
Der Inhaber bezieht keinen Lohn im Sinne der Sozialversicherungen: Er ist selbständig, zahlt AHV, IV und EO auf dem Geschäftsergebnis und ist nicht obligatorisch unfallversichert. Das prägt jede Lohnsoftware-Frage — für den Inhaber selbst braucht es keine.
Die Zahlen
- 500 000 Franken
- Umsatzgrenze, ab der doppelte Buchführung verlangt ist Art. 957 Abs. 2 OR
- 100 000 Franken
- Umsatz, ab dem die Eintragung im Handelsregister Pflicht ist Art. 36 HRegV
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Für die Einzelfirma sind zwei Dinge oft verzichtbar, die jeden Vergleich dominieren: Lohnbuchhaltung und Mehrwertsteuer. Wer keine Angestellten hat und unter der Umsatzgrenze bleibt, kann Lösungen in Betracht ziehen, die in einem allgemeinen Vergleich durchfallen.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Rechtsform und Register: AG Genossenschaft GmbH Handelsregister Kollektivgesellschaft Liquidation Prokura Revisionsstelle UID-Nummer Verein