Genossenschaft
Die Genossenschaft ist eine körperschaftlich organisierte Verbindung von mindestens sieben Personen, deren Zweck die Förderung oder Sicherung wirtschaftlicher Interessen ihrer Mitglieder ist; in der Generalversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme, unabhängig von seiner Beteiligung.
Definition
Die wechselnde Mitgliederzahl ist ihr Kennzeichen und ihr Verwaltungsaufwand: Ein- und Austritte, Anteilscheine, Rückzahlungen. Verbreitet ist sie in Wohnbau, Landwirtschaft und im Detailhandel.
Für die Software heisst das: Der Mitgliederstamm ist kein Kundenstamm. Beiträge, Anteilscheine und Stimmrechte gehören zusammen, und eine Jahresrechnung muss die Bewegungen im Genossenschaftskapital ausweisen.
Wortlaut
Bei der Gründung einer Genossenschaft müssen mindestens sieben Mitglieder beteiligt sein.
Die Zahlen
- 7 Mitglieder
- Mindestzahl für die Gründung Art. 831 OR
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Gefragt ist eine Mitgliederverwaltung mit Beitragslauf und Anteilscheinen — nicht eine Kundenverwaltung mit Rechnungen. Vereinssoftware trifft den Bedarf oft besser als Buchhaltungssoftware.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Rechtsform und Register: AG Einzelfirma GmbH Handelsregister Kollektivgesellschaft Liquidation Prokura Revisionsstelle UID-Nummer Verein