Liquidation
Die Liquidation ist die geordnete Auflösung eines Unternehmens: Das Vermögen wird verwertet, die Schulden werden bezahlt, ein verbleibender Überschuss an die Anteilsinhaber verteilt, und danach wird die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht.
Definition
Bei Kapitalgesellschaften folgt sie festen Schritten: Auflösungsbeschluss, Eintrag mit dem Zusatz in Liquidation, Schuldenruf, Sperrjahr, Schlussrechnung, Löschung. Der Liquidationsüberschuss ist verrechnungssteuerpflichtig und beim Empfänger steuerbar.
Bei der Einzelfirma ist es einfacher und steuerlich oft teurer: Die Überführung von Geschäftsvermögen ins Privatvermögen löst die Besteuerung der stillen Reserven aus. Für Aufgaben im Pensionsalter gibt es dafür eine mildernde Sonderregelung.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Zu bedenken ist der Datenzugang danach: Die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren gilt weiter, auch wenn die Gesellschaft gelöscht ist. Bei Abomodellen heisst das, den Bestand vor der Abmeldung vollständig zu exportieren.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Rechtsform und Register: AG Einzelfirma Genossenschaft GmbH Handelsregister Kollektivgesellschaft Prokura Revisionsstelle UID-Nummer Verein