Bezugsteuer
Die Bezugsteuer ist die Mehrwertsteuer, die der Leistungsempfänger in der Schweiz auf Dienstleistungen aus dem Ausland selbst abrechnet, weil der ausländische Anbieter hier nicht steuerpflichtig ist.
Definition
Sie betrifft praktisch jeden Betrieb, der Software, Werbung oder Beratung im Ausland einkauft: Das Abo eines amerikanischen Anbieters kommt ohne schweizerische Mehrwertsteuer, geschuldet ist sie trotzdem — vom Empfänger. Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann sie im gleichen Zug abziehen; unter dem Strich bleibt ein Nullsummenspiel mit Deklarationspflicht.
Für nicht steuerpflichtige Unternehmen gilt eine Freigrenze pro Jahr; darüber muss auch ohne Steuerpflicht abgerechnet werden. Das ist die Stelle, an der Betriebe ohne Mehrwertsteuernummer unbemerkt eine Pflicht auslösen.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Zu prüfen ist, ob es einen Steuercode für die Bezugsteuer gibt, der die Steuer aufrechnet und gleichzeitig als Vorsteuer abzieht, und ob solche Belege in der Abrechnung getrennt ausgewiesen werden.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Mehrwertsteuer und Zoll: Ausgenommene Leistungen Effektive Abrechnungsmethode Eigenverbrauch Empfängerortsprinzip Entgeltsminderung Margenbesteuerung Mehrwertsteuer MWST 3.8 % Beherbergung MWST 8.1 / 2.6 / 3.8 % MWST-Pflicht Nicht-Entgelt Saldosteuersatz Take-away 2.6 vs. vor Ort 8.1 Vorsteuer Zolldeklaration