KMU Softwarevergleich

Eigenverbrauch

Eigenverbrauch liegt vor, wenn ein Unternehmen Gegenstände oder Leistungen, bei denen es die Vorsteuer abgezogen hat, für einen Zweck verwendet, der keinen Abzug erlaubt — etwa privat oder für ausgenommene Umsätze; die Vorsteuer ist dann zu korrigieren.

Definition

Typische Fälle sind die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen, die Entnahme von Waren für den Eigenbedarf und Bauleistungen am eigenen, nicht steuerbar genutzten Gebäude. Gerechnet wird auf dem Wert im Zeitpunkt der Änderung, nicht auf dem Anschaffungswert.

Das Gegenstück ist die Einlageentsteuerung: Wird ein Gegenstand später doch für steuerbare Zwecke verwendet, kann die anfangs nicht abgezogene Vorsteuer nachträglich geltend gemacht werden.

Zum Nachlesen

Was die Software können muss

Zu prüfen ist, ob Vorsteuerkorrekturen als eigener Vorgang erfasst werden können, ohne die ursprüngliche Buchung anzutasten, und ob sie in der Abrechnung an der richtigen Stelle erscheinen.

Geprüft Aug. 2026

Weitere Begriffe aus Mehrwertsteuer und Zoll: Ausgenommene Leistungen Bezugsteuer Effektive Abrechnungsmethode Empfängerortsprinzip Entgeltsminderung Margenbesteuerung Mehrwertsteuer MWST 3.8 % Beherbergung MWST 8.1 / 2.6 / 3.8 % MWST-Pflicht Nicht-Entgelt Saldosteuersatz Take-away 2.6 vs. vor Ort 8.1 Vorsteuer Zolldeklaration