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Vorsteuer

Vorsteuer ist die Mehrwertsteuer, die ein steuerpflichtiges Unternehmen auf Eingangsrechnungen bezahlt hat; sie darf von der eigenen Steuerschuld abgezogen werden, soweit die bezogene Leistung für steuerbare Zwecke verwendet wird.

Definition

Der Abzug hängt an der Rechnung: Sie muss den Leistungserbringer mit seiner UID samt Zusatz MWST nennen, den Empfänger, die Leistung, das Datum, das Entgelt und den Steuersatz oder den Steuerbetrag. Fehlt Wesentliches, ist der Abzug gefährdet — nicht wegen Formalismus, sondern weil sonst nicht prüfbar ist, ob überhaupt Steuer abgeliefert wurde.

Wird eine Leistung gemischt verwendet, ist der Abzug zu korrigieren. Dasselbe gilt, wenn ausgenommene Umsätze erzielt werden: Dort besteht kein Abzugsrecht, und der Vorsteueranteil muss geschlüsselt werden.

Zum Nachlesen

Was die Software können muss

Zu prüfen ist, ob Vorsteuercodes je Konto und je Beleg gesetzt werden können, ob Vorsteuerkorrekturen und Kürzungen abbildbar sind und ob die Belegzuordnung so ist, dass eine Kontrolle die Rechnung zur Buchung findet.

Geprüft Aug. 2026

Weitere Begriffe aus Mehrwertsteuer und Zoll: Ausgenommene Leistungen Bezugsteuer Effektive Abrechnungsmethode Eigenverbrauch Empfängerortsprinzip Entgeltsminderung Margenbesteuerung Mehrwertsteuer MWST 3.8 % Beherbergung MWST 8.1 / 2.6 / 3.8 % MWST-Pflicht Nicht-Entgelt Saldosteuersatz Take-away 2.6 vs. vor Ort 8.1 Zolldeklaration