KMU Softwarevergleich

Nicht-Entgelt

Als Nicht-Entgelt gelten Mittelflüsse, denen keine Leistung gegenübersteht: Subventionen, Spenden, Dividenden, Schadenersatz oder Beiträge, die nicht für eine bestimmte Gegenleistung fliessen; sie unterliegen der Mehrwertsteuer nicht.

Definition

Die Abgrenzung ist heikler, als sie klingt. Ein Sponsoringbeitrag mit Gegenleistung — Logo, Nennung, Werbefläche — ist Entgelt und steuerbar; eine Spende ohne Gegenleistung nicht. Vereine und Kulturbetriebe entscheiden diese Frage bei jeder Zuwendung neu.

Subventionen führen zusätzlich zu einer Vorsteuerkürzung: Sie sind selbst nicht steuerbar, mindern aber den Anspruch auf Vorsteuerabzug im Verhältnis. Wer das übersieht, zieht zu viel Vorsteuer ab.

Zum Nachlesen

Was die Software können muss

Nötig ist ein Steuercode ohne Steuer, der die Vorsteuerkürzung auslöst, wo eine Subvention vorliegt. In Vereinssoftware ist die Trennung zwischen Beitrag, Spende und Sponsoring der eigentliche Prüfpunkt.

Geprüft Aug. 2026

Weitere Begriffe aus Mehrwertsteuer und Zoll: Ausgenommene Leistungen Bezugsteuer Effektive Abrechnungsmethode Eigenverbrauch Empfängerortsprinzip Entgeltsminderung Margenbesteuerung Mehrwertsteuer MWST 3.8 % Beherbergung MWST 8.1 / 2.6 / 3.8 % MWST-Pflicht Saldosteuersatz Take-away 2.6 vs. vor Ort 8.1 Vorsteuer Zolldeklaration