Empfängerortsprinzip
Nach dem Empfängerortsprinzip gilt eine Dienstleistung als dort erbracht, wo der Empfänger seinen Sitz oder Wohnsitz hat; das entscheidet, ob schweizerische Mehrwertsteuer geschuldet ist.
Definition
Für einen schweizerischen Dienstleister heisst das: Beratung für einen Kunden im Ausland ist im Inland nicht steuerbar, Beratung für einen inländischen Kunden schon. Umgekehrt löst der Bezug einer ausländischen Dienstleistung die Bezugsteuer aus.
Ausnahmen gelten für Leistungen, die an einen Ort gebunden sind: Arbeiten an Grundstücken, Gastgewerbe, kulturelle und sportliche Anlässe, Personentransport. Dort gilt der Ort der Tätigkeit oder des Grundstücks.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Nötig ist eine Steuerlogik, die den Sitz des Kunden auswertet und nicht nur einen fixen Code je Artikel setzt. Betriebe mit Kunden im Ausland brauchen zusätzlich den Nachweis, für den die Adresse allein nicht immer genügt.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Mehrwertsteuer und Zoll: Ausgenommene Leistungen Bezugsteuer Effektive Abrechnungsmethode Eigenverbrauch Entgeltsminderung Margenbesteuerung Mehrwertsteuer MWST 3.8 % Beherbergung MWST 8.1 / 2.6 / 3.8 % MWST-Pflicht Nicht-Entgelt Saldosteuersatz Take-away 2.6 vs. vor Ort 8.1 Vorsteuer Zolldeklaration