Margenbesteuerung
Bei der Margenbesteuerung wird die Mehrwertsteuer nur auf der Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis erhoben; sie gilt für den Handel mit gebrauchten, individualisierbaren Gegenständen wie Fahrzeugen, wenn beim Ankauf kein Vorsteuerabzug möglich war.
Definition
Ohne diese Regel würde ein Fahrzeug, das von einer Privatperson gekauft wird, beim Weiterverkauf voll besteuert, obwohl die Steuer im Ankaufspreis bereits steckte. Die Marge ist deshalb die sachgerechte Bemessungsgrundlage — verlangt aber, dass Ankauf und Verkauf je Objekt nachvollziehbar sind.
Auf der Rechnung darf keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden. Wer sie dennoch ausweist, schuldet sie auf dem vollen Betrag — ein Fehler, der im Occasionshandel teuer wird.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Gefragt ist eine Objektverwaltung, die Ankaufs- und Verkaufspreis je Fahrzeug führt und die Marge rechnet, samt Rechnung ohne Steuerausweis. Garagensoftware kann das, allgemeine Fakturierung meist nicht.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Mehrwertsteuer und Zoll: Ausgenommene Leistungen Bezugsteuer Effektive Abrechnungsmethode Eigenverbrauch Empfängerortsprinzip Entgeltsminderung Mehrwertsteuer MWST 3.8 % Beherbergung MWST 8.1 / 2.6 / 3.8 % MWST-Pflicht Nicht-Entgelt Saldosteuersatz Take-away 2.6 vs. vor Ort 8.1 Vorsteuer Zolldeklaration