Zolldeklaration
Ein- und Ausfuhren sind elektronisch beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit anzumelden; die Veranlagungsverfügung ist gleichzeitig der Beleg für die Einfuhrsteuer und damit die Grundlage des Vorsteuerabzugs.
Definition
Die Anmeldung verlangt je Artikel die Zolltarifnummer, das Ursprungsland und das Gewicht. Diese drei Angaben müssen im Artikelstamm stehen — nicht in einem Anhang, sondern am Artikel, weil sie mit jeder Sendung wieder gebraucht werden.
Für die Buchhaltung ist die Verfügung der Beleg, ohne den die Einfuhrsteuer nicht abzugsfähig ist. Sie muss deshalb wie eine Rechnung archiviert und der Buchung zugeordnet werden — der häufigste Fehler bei Importen ist eine bezahlte Einfuhrsteuer ohne zugehörigen Beleg.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Zu prüfen ist, ob Zolltarifnummer, Ursprung und Gewicht am Artikel geführt werden, ob Handelsrechnung und Proformarechnung mit diesen Angaben erzeugt werden können und ob die Veranlagungsverfügung als Beleg zur Buchung gehört.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Mehrwertsteuer und Zoll: Ausgenommene Leistungen Bezugsteuer Effektive Abrechnungsmethode Eigenverbrauch Empfängerortsprinzip Entgeltsminderung Margenbesteuerung Mehrwertsteuer MWST 3.8 % Beherbergung MWST 8.1 / 2.6 / 3.8 % MWST-Pflicht Nicht-Entgelt Saldosteuersatz Take-away 2.6 vs. vor Ort 8.1 Vorsteuer