Entgeltsminderung
Eine Entgeltsminderung ist eine nachträgliche Verringerung des vereinbarten Entgelts durch Rabatt, Skonto, Mängelabzug oder Rückvergütung; sie mindert die Bemessungsgrundlage und damit die geschuldete Mehrwertsteuer.
Definition
Der praktische Fehler ist die Verbuchung als Aufwand: Wer Skonto auf ein Aufwandkonto legt, weist Umsatz und Steuer zu hoch aus und bezahlt Steuer auf Geld, das er nie erhalten hat. Richtig ist die Minderung des Umsatzes im entsprechenden Steuersatz.
In der Abrechnung ist die Minderung in derselben Periode zu erfassen, in der sie eingetreten ist. Bei der Abrechnung nach Zahlungseingang fällt das zusammen, bei der Abrechnung nach vereinbartem Entgelt nicht.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Der Prüfpunkt ist, ob die Software Skonto und Rabatt automatisch dem richtigen Steuersatz zuordnet. Ein Programm, das nur einen Sammelposten Rabatt kennt, erzeugt bei mehreren Sätzen eine falsche Abrechnung.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Mehrwertsteuer und Zoll: Ausgenommene Leistungen Bezugsteuer Effektive Abrechnungsmethode Eigenverbrauch Empfängerortsprinzip Margenbesteuerung Mehrwertsteuer MWST 3.8 % Beherbergung MWST 8.1 / 2.6 / 3.8 % MWST-Pflicht Nicht-Entgelt Saldosteuersatz Take-away 2.6 vs. vor Ort 8.1 Vorsteuer Zolldeklaration