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Cloud oder eigener Rechner: was für ein Schweizer KMU wirklich zählt

Die Frage wird als Technikfrage gestellt und ist keine. Sie entscheidet darüber, wer die Sicherung macht, wer im Störungsfall haftet und wer von wo arbeiten kann.

Das Wichtigste in Kürze

  1. Von den 18 verglichenen Gesamtlösungen laufen 14 im Browser, 11 lassen sich auf dem eigenen Rechner installieren, bei 4 übernimmt der Hersteller den Betrieb auf Wunsch selbst. Die Summe übersteigt 18, weil viele Anbieter mehrere Wege anbieten.
  2. Genau 7 sind reine Cloud-Lösungen ohne lokale Variante. Nur dort ist die Frage entschieden, bei den übrigen wählen Sie.
  3. Vorgeschrieben ist keiner der Wege. Das Obligationenrecht verlangt, dass Geschäftsbücher zehn Jahre verfügbar und lesbar bleiben — nicht, wo der Server steht.
  4. Ohne Verbindung arbeiten können 11 der 18 Lösungen. Das klingt nach einem Randfall und ist auf Baustellen, in Kellerlagern und im Ausland der Alltag.
Lieber gleich selbst filtern? Alle 18 Lösungen mit 26 Kriterien in einer Tabelle Nach Profil und Funktionen filtern, Budget setzen, Spalten nebeneinander lesen. Dieser Beitrag ordnet ein — die Tabelle ist das Werkzeug. Zur Vergleichstabelle

Die drei Betriebsarten und was sie unterscheiden

Im Browser bedeutet: der Hersteller betreibt, sichert und aktualisiert. Sie bezahlen monatlich und arbeiten von jedem Gerät; dafür haben Sie keinen Zugriff auf die Datenbank und keine Wahl beim Zeitpunkt einer Aktualisierung.

Auf dem eigenen Rechner bedeutet: Sie betreiben, sichern und aktualisieren — oder jemand, den Sie dafür bezahlen. Die Daten liegen im Haus, und die Verantwortung auch. Das ist kein Nachteil, aber eine Aufgabe, die jemand haben muss.

Gehostet ist der Mittelweg: dieselbe Software wie lokal, betrieben beim Hersteller oder einem Rechenzentrum. Bei 4 der 18 Lösungen ist das eine Option. Es löst die Betriebsfrage und behält die Freiheit bei der Version.

Vier Fragen, die die Betriebsart entscheiden

Keine davon ist eine Technikfrage.

  1. Wer arbeitet von wo?

    Sollen mehrere Personen von verschiedenen Orten arbeiten, ist der Browser die kürzere Antwort — 14 der 18 Lösungen laufen dort. Arbeiten alle an einem Ort, gewinnt dieses Argument nicht.

  2. Wer macht die Sicherung?

    Im Browser der Hersteller, lokal Sie. Eine lokale Installation ohne eine Sicherung, die jemand betreut und regelmässig zurückspielt, ist die teuerste Variante von allen — sie kostet nichts, bis sie alles kostet.

  3. Trägt die Verbindung überall?

    Auf einer Baustelle, in einem Kellerlager oder im Ausland ist das keine rhetorische Frage. 11 der 18 Lösungen arbeiten ohne Verbindung weiter, 7 sind reine Cloud-Lösungen.

  4. Soll das Treuhandbüro mitschauen?

    Ein gemeinsamer Zugang spart den Datenaustausch als eigenen Arbeitsschritt. Im Browser ist er eine Einstellung, lokal ein Projekt.

Was rechtlich gilt — und was nicht

Vorgeschrieben ist der Ort nicht. Artikel 958f des Obligationenrechts verlangt, dass Geschäftsbücher und Buchungsbelege zehn Jahre verfügbar und lesbar bleiben, und sagt nichts darüber, in welchem Rechenzentrum sie liegen.

Wo die Daten liegen, ist trotzdem erhoben und steht in der Vergleichstabelle als eigene Zeile, mit den drei Fällen Schweiz, Schweiz/EU und EU. Der Grund ist nicht das Obligationenrecht, sondern das Datenschutzrecht und die Erwartung von Kunden und Verbänden — beides eine Frage der Anforderung und nicht der Zulässigkeit.

Wichtiger als der Ort ist der Ausgang. Die Aufbewahrungspflicht dauert zehn Jahre, ein Abonnement kündigen Sie in einem Monat, und was danach mit Ihren Daten geschieht, steht selten im Angebot. Das gilt für beide Betriebsarten — im Browser, weil der Zugang endet, und lokal, weil die Software irgendwann nicht mehr läuft.

Häufige Fragen

Muss die Software in der Schweiz gehostet sein?

Vorgeschrieben ist es nicht. Verlangt sind Verfügbarkeit und Lesbarkeit über zehn Jahre. Der Datenstandort steht in der Vergleichstabelle als eigene Zeile; ob Sie ihn brauchen, entscheiden Datenschutzanforderungen und die Erwartung Ihrer Kunden.

Was passiert bei einem Ausfall des Anbieters?

Darum ist der Export das eigentliche Kriterium. Fragen Sie vor dem Abschluss nach dem Format für Buchungen, Belege und Stammdaten und probieren Sie es im Testzugang aus. Ein Notfallplan, der nur aus Vertrauen besteht, ist keiner.

Kann ich später wechseln?

Zwischen den Betriebsarten desselben Herstellers oft ja, und 4 der 18 Lösungen bieten den Mittelweg an. Zwischen Herstellern ist es ein Datenumzug — sinnvoll zum Geschäftsjahreswechsel.

Woher die Zahlen kommen

Betriebsarten
Herstellerangaben, je Wert mit Prüfdatum. Mehrfachnennung ist möglich und der Normalfall — darum übersteigt die Summe die Zahl der Lösungen. Stand Juli 2026.
Rechtliche Angaben
Obligationenrecht, Artikel 958f zur Aufbewahrung. Dieser Beitrag ist eine Einordnung und keine Rechtsauskunft.