Gutschrift
Eine Gutschrift korrigiert eine bereits gestellte Rechnung nach unten, etwa bei Rückgabe, Mängelabzug oder Rabatt; sie ist ein eigener Belegtyp mit eigener Nummer und darf die ursprüngliche Rechnung nicht ersetzen.
Definition
Der Grund für die eigene Nummer ist die Nachvollziehbarkeit: Eine gebuchte Rechnung darf nicht mehr verändert werden, sonst ist die Buchführung nicht mehr prüffähig. Korrigiert wird deshalb mit einem zweiten Beleg, der auf den ersten verweist.
Mehrwertsteuerlich ist die Gutschrift eine Entgeltsminderung und muss in der Abrechnung derselben Periode berücksichtigt werden, in der sie ausgestellt wurde. Wer sie nur intern verbucht, weist zu viel Steuer ab.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Zu prüfen ist, ob die Software einen echten Gutschriftsbeleg mit Bezug auf die Ursprungsrechnung kennt, ob der Betrag in den offenen Posten korrekt gegengerechnet wird und ob die Mehrwertsteuer automatisch mitkorrigiert wird.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Rechnung, Zahlung und Bank: Anzahlung Betreibung camt.053 Debitor Delkredere eBill Forderungsverlust IBAN ISO 20022 / camt Kontokorrent Kreditor Kurtaxen Lieferschein Mahnwesen Offene Posten Offerte pain.001 Proformarechnung QR-IBAN QR-Rechnung QR-Referenz Quittung Rechnungsnummer Schlussrechnung Skonto Stornorechnung Teilzahlung Trinkgeld TWINT als Zahlungsart Verlustschein Verzugszins Zahlungsfrist