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Verlustschein

Ein Verlustschein ist die amtliche Bestätigung, dass eine Betreibung ganz oder teilweise ohne Deckung geblieben ist; die Forderung bleibt bestehen, verzinst sich aber nicht weiter und kann später ohne neuen Rechtsöffnungstitel fortgesetzt werden.

Definition

Er ist kein Schlussstrich, sondern eine Zwischenbilanz: Wird der Schuldner später zahlungsfähig, lässt sich die Forderung wieder aufnehmen. Für die Buchhaltung ist er dagegen der übliche Nachweis, dass ein Forderungsverlust eingetreten ist — samt der Berechtigung, die Mehrwertsteuer zu korrigieren.

Zu unterscheiden sind der Pfändungsverlustschein aus der Betreibung auf Pfändung und der Konkursverlustschein aus dem Konkursverfahren. Die Wirkung auf die Verjährung ist unterschiedlich.

Wortlaut

Der Gläubiger kann während sechs Monaten nach Zustellung des Verlustscheines ohne neuen Zahlungsbefehl die Betreibung fortsetzen. — Der Schuldner hat für die durch den Verlustschein verurkundete Forderung keine Zinsen zu zahlen.
Artikel 149 Absätze 4 und 5 Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SR 281.1)

Zum Nachlesen

Was die Software können muss

Praktisch zählt, ob sich der Verlustschein am Kunden ablegen lässt und ob die Software den Zusammenhang zwischen ausgebuchter Forderung, Steuerkorrektur und Nachweis hält. Wer das in Ordnern führt, findet es bei der Kontrolle nicht wieder.

Geprüft Aug. 2026

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