Skonto
Skonto ist ein vereinbarter Abzug vom Rechnungsbetrag für Zahlung innerhalb einer kurzen Frist, üblicherweise in der Form «2 % innert 10 Tagen, 30 Tage netto».
Definition
Gerechnet ist Skonto teuer für den, der ihn gibt: zwei Prozent für zwanzig Tage früher entsprechen aufs Jahr gerechnet einem Zinssatz von über dreissig Prozent. Als Instrument gegen späte Zahler ist er trotzdem wirksam, weil er beim Kunden dieselbe Rechnung auslöst — nur mit umgekehrtem Vorzeichen.
Buchhalterisch ist der Abzug eine Entgeltsminderung: Er verringert den Umsatz und damit auch die Mehrwertsteuer auf diesen Umsatz. Wer Skonto als Aufwand bucht, weist Umsatz und Steuer zu hoch aus.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Skonto ist der Fall, in dem sich zeigt, ob ein Programm die Zahlung wirklich verarbeitet oder nur verbucht: der Abzug entsteht beim Zahlungseingang, nicht bei der Rechnung.
- Skontokonditionen je Kunde, nicht nur eine globale Einstellung — Konditionen sind Teil der Kundenvereinbarung und unterscheiden sich.
- Erkennung des Abzugs bei der Zahlungszuordnung — sonst bleibt bei jeder Zahlung eine Differenz stehen, die von Hand ausgebucht wird.
- Automatische Korrektur der Mehrwertsteuer auf dem Abzug, im richtigen Satz — bei zwei Sätzen auf einer Rechnung anteilig.
- Buchung als Entgeltsminderung und nicht als Aufwand — sonst sind Umsatz und abgelieferte Steuer zu hoch.
- Skontofrist getrennt von der Zahlungsfrist in den offenen Posten, damit die Mahnung nicht die noch laufende Skontofrist anmahnt.
- Verhalten bei verspätetem Skontoabzug: erkennt das Programm, dass der Kunde die Frist überschritten und trotzdem abgezogen hat?
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Rechnung, Zahlung und Bank: Anzahlung Betreibung camt.053 Debitor Delkredere eBill Forderungsverlust Gutschrift IBAN ISO 20022 / camt Kontokorrent Kreditor Kurtaxen Lieferschein Mahnwesen Offene Posten Offerte pain.001 Proformarechnung QR-IBAN QR-Rechnung QR-Referenz Quittung Rechnungsnummer Schlussrechnung Stornorechnung Teilzahlung Trinkgeld TWINT als Zahlungsart Verlustschein Verzugszins Zahlungsfrist