Offerte
Eine Offerte ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags; nimmt der Empfänger es innerhalb der gesetzten oder angemessenen Frist an, ist der Vertrag ohne weitere Erklärung zustande gekommen.
Definition
Die Verbindlichkeit ist der Punkt, der in der Praxis unterschätzt wird. Wer eine Offerte ohne Frist verschickt, bleibt eine angemessene Zeit daran gebunden. Wer sich Änderungen offenhalten will, muss das hineinschreiben — «freibleibend» oder «unverbindlich» ist keine Floskel, sondern der Unterschied zwischen Angebot und Auskunft.
Kaufmännisch ist die Offerte zugleich die Vorstufe des Auftrags: Positionen, Mengen und Preise, die später in Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung wiederkehren. Wo sie in derselben Software entsteht, entfällt die zweite Erfassung samt ihren Abweichungen.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Zu prüfen ist, ob aus der Offerte auf Knopfdruck ein Auftrag und daraus eine Rechnung wird, ob Gültigkeitsdatum und Freibleibend-Vermerk gesetzt werden können und ob Änderungen als neue Version nachvollziehbar bleiben.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Rechnung, Zahlung und Bank: Anzahlung Betreibung camt.053 Debitor Delkredere eBill Forderungsverlust Gutschrift IBAN ISO 20022 / camt Kontokorrent Kreditor Kurtaxen Lieferschein Mahnwesen Offene Posten pain.001 Proformarechnung QR-IBAN QR-Rechnung QR-Referenz Quittung Rechnungsnummer Schlussrechnung Skonto Stornorechnung Teilzahlung Trinkgeld TWINT als Zahlungsart Verlustschein Verzugszins Zahlungsfrist