Stornorechnung
Eine Stornorechnung hebt eine bereits gebuchte Rechnung vollständig auf, indem sie sie mit umgekehrtem Vorzeichen gegenbucht; die ursprüngliche Rechnung bleibt im Bestand, weil eine gebuchte Rechnung nicht gelöscht werden darf.
Definition
Dahinter steht die Unveränderbarkeit der Buchführung: Nachvollziehbar ist ein Bestand nur, wenn jede Bewegung sichtbar bleibt, auch die falsche. Eine Software, die Rechnungen löschen kann, ohne eine Spur zu hinterlassen, ist damit nicht prüffähig — unabhängig davon, wie sauber der Betrieb arbeitet.
In der Praxis wird Storno oft mit Gutschrift verwechselt. Der Unterschied ist die Absicht: Die Gutschrift korrigiert einen Betrag, das Storno beseitigt einen Beleg, der so nicht hätte entstehen dürfen.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Prüfpunkt ist, ob überhaupt storniert statt gelöscht wird, ob der Stornobeleg auf das Original verweist und ob im Protokoll steht, wer wann storniert hat. Ein löschbarer Rechnungsbestand ist ein Ausschlussgrund, kein Komfortmangel.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Rechnung, Zahlung und Bank: Anzahlung Betreibung camt.053 Debitor Delkredere eBill Forderungsverlust Gutschrift IBAN ISO 20022 / camt Kontokorrent Kreditor Kurtaxen Lieferschein Mahnwesen Offene Posten Offerte pain.001 Proformarechnung QR-IBAN QR-Rechnung QR-Referenz Quittung Rechnungsnummer Schlussrechnung Skonto Teilzahlung Trinkgeld TWINT als Zahlungsart Verlustschein Verzugszins Zahlungsfrist