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Mahnwesen

Ein Mahnwesen führt überfällige Rechnungen in mehreren Stufen — Erinnerung, erste und zweite Mahnung, Betreibungsandrohung — mit Fristen, Gebühren und Verzugszins, und in der Sprache des Kunden.

Definition

Rechtlich setzt die Mahnung den Schuldner in Verzug, sofern kein Verfalltag verabredet war; erst ab Verzug laufen Verzugszinsen von fünf Prozent im Jahr. Die Mahnung ist damit nicht nur eine Erinnerung, sondern der Auslöser einer Rechtsfolge.

Mahngebühren sind nur geschuldet, wenn sie vereinbart sind — in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf der Rechnung. Der Verzugszins dagegen ist gesetzlich geschuldet, auch ohne Vereinbarung.

Der wirtschaftliche Punkt: Kleine Betriebe verlieren hier am meisten Geld, nicht weil Kunden nicht zahlen wollen, sondern weil niemand systematisch nachfasst. Ein Mahnlauf, der von selbst anläuft, ist deshalb einer der grössten Hebel im Programm.

Zum Nachlesen

Was die Software können muss

Zu prüfen ist: mehrere Stufen mit eigenen Fristen und Texten, Gebühren und Zins je Stufe, mehrsprachige Vorlagen, ein Mahnlauf über alle fälligen Rechnungen — und die Möglichkeit, einzelne Kunden auszunehmen, ohne den Lauf abzubrechen.

Geprüft Aug. 2026

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