KMU Softwarevergleich

Verzugszins

Der Verzugszins ist der Zins, den ein Schuldner ab Eintritt des Verzugs auf eine fällige Geldschuld zu zahlen hat. Er beträgt von Gesetzes wegen fünf Prozent im Jahr — auch dann, wenn der vertraglich vereinbarte Zins tiefer liegt.

Definition

Verzug tritt nicht mit der Fälligkeit ein, sondern mit der Mahnung des Gläubigers. War für die Erfüllung ein bestimmter Verfalltag verabredet, kommt der Schuldner schon mit dessen Ablauf in Verzug; dann braucht es keine Mahnung. Das ist der Grund, weshalb eine Rechnung mit klarem Zahlungstermin anders wirkt als eine mit «zahlbar in 30 Tagen».

Mehr als fünf Prozent sind möglich. Vertraglich höhere Zinsen bleiben auch während des Verzugs geschuldet, und unter Kaufleuten gilt der übliche Bankdiskonto am Zahlungsort, wenn er über fünf Prozent liegt. Wer über den Verzugszins hinaus einen grösseren Schaden erlitten hat, kann diesen zusätzlich fordern — dann trägt er die Beweislast.

Wortlaut

Ist der Schuldner mit der Zahlung einer Geldschuld in Verzug, so hat er Verzugszinse zu fünf vom Hundert für das Jahr zu bezahlen, selbst wenn die vertragsmässigen Zinse weniger betragen.
Artikel 104 Absatz 1 Obligationenrecht (SR 220)

Die Zahlen

5 % im Jahr
gesetzlicher Verzugszins, unabhängig von einem tieferen vertraglichen Zins Art. 104 Abs. 1 OR
ohne Mahnung
Verzug tritt schon mit Ablauf des verabredeten Verfalltages ein Art. 102 Abs. 2 OR
über 5 %
unter Kaufleuten der übliche Bankdiskonto am Zahlungsort, wenn er höher liegt Art. 104 Abs. 3 OR

Zum Nachlesen

Geprüft Aug. 2026

Weitere Begriffe aus Rechnung, Zahlung und Bank: Anzahlung Betreibung camt.053 Debitor Delkredere eBill Forderungsverlust Gutschrift IBAN ISO 20022 / camt Kontokorrent Kreditor Kurtaxen Lieferschein Mahnwesen Offene Posten Offerte pain.001 Proformarechnung QR-IBAN QR-Rechnung QR-Referenz Quittung Rechnungsnummer Schlussrechnung Skonto Stornorechnung Teilzahlung Trinkgeld TWINT als Zahlungsart Verlustschein Zahlungsfrist