Quittung
Eine Quittung ist die schriftliche Bestätigung des Zahlungsempfängers, dass eine bestimmte Zahlung eingegangen ist; der Schuldner kann sie bei jeder Zahlung verlangen.
Definition
Für den Zahler ist sie der Beweis, dass er erfüllt hat — deshalb hat sie im Bargeschäft eine andere Bedeutung als im Zahlungsverkehr, wo der Bankbeleg dieselbe Funktion übernimmt. Im Kassengeschäft ist der Kassenbon die übliche Form.
Von der Rechnung unterscheidet sie sich in der Richtung: Die Rechnung fordert, die Quittung bestätigt. Beides in einem Dokument — «Rechnung/Quittung» — ist bei Barzahlung üblich und zulässig, sofern erkennbar bleibt, dass bezahlt wurde.
Wortlaut
Der Schuldner, der eine Zahlung leistet, ist berechtigt, eine Quittung und, falls die Schuld vollständig getilgt wird, auch die Rückgabe des Schuldscheines oder dessen Entkräftung zu fordern.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Im Kassenbetrieb zählt, ob die Software den Bon vollständig ausweist und ihn unveränderbar ablegt; im Rechnungsbetrieb, ob eine Zahlungsbestätigung erzeugt werden kann, ohne die Rechnung zu verändern.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Rechnung, Zahlung und Bank: Anzahlung Betreibung camt.053 Debitor Delkredere eBill Forderungsverlust Gutschrift IBAN ISO 20022 / camt Kontokorrent Kreditor Kurtaxen Lieferschein Mahnwesen Offene Posten Offerte pain.001 Proformarechnung QR-IBAN QR-Rechnung QR-Referenz Rechnungsnummer Schlussrechnung Skonto Stornorechnung Teilzahlung Trinkgeld TWINT als Zahlungsart Verlustschein Verzugszins Zahlungsfrist