Beleg
Ein Beleg ist jedes Schriftstück, das den Inhalt eines Geschäftsfalls nachweist und damit eine Buchung begründet; ohne Beleg ist die Buchführung nicht nachvollziehbar und damit nicht ordnungsgemäss.
Definition
Belege dürfen elektronisch sein — und zwar seit langem. Verlangt ist, dass sie unverändert, vollständig und während der Aufbewahrungsfrist lesbar bleiben und dass der Zusammenhang zur Buchung erkennbar ist. Ein PDF im Ordner ohne Bezug zur Buchung erfüllt das nicht.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre, gerechnet ab dem Ende des Geschäftsjahres. Für Unterlagen zu Grundstücken gilt sie länger.
Wortlaut
Die Geschäftsbücher und die Buchungsbelege sowie der Geschäftsbericht und der Revisionsbericht sind während zehn Jahren aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Geschäftsjahres.
Die Zahlen
- 10 Jahre
- Aufbewahrungsfrist für Geschäftsbücher und Belege Art. 958f OR
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Der wichtigste Prüfpunkt ist die Belegzuordnung: Findet man von jeder Buchung mit einem Klick den Beleg und umgekehrt? Zweitens die Ausgabe: Lässt sich der Bestand samt Belegen exportieren, wenn das Programm gewechselt wird?
Geprüft Aug. 2026
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