Geschäftsaufwand
Geschäftsaufwand sind die geschäftsmässig begründeten Kosten eines Betriebs; steuerlich abziehbar ist nur, was mit der Erzielung des Einkommens zusammenhängt, und private Anteile sind auszuscheiden.
Definition
Die Grenze verläuft nicht immer offensichtlich: Fahrzeug, Arbeitszimmer, Reisen, Bewirtung und Weiterbildung sind die Bereiche, in denen Steuerbehörden am häufigsten korrigieren. Bei Bewirtung ist ein Abzug für den privaten Anteil üblich.
Wer den privaten Anteil selbst ausscheidet und begründet, steht besser da als wer alles abzieht und auf eine Korrektur wartet. Die Korrektur kostet dann nicht nur Steuer, sondern auch Glaubwürdigkeit für die anderen Positionen.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Praktisch hilft ein Kontenplan, der private Anteile getrennt führt, und die Möglichkeit, einen Aufwand aufzuteilen. Wer alles auf ein Konto Spesen bucht, macht die Ausscheidung im Abschluss von Hand.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Buchführung und Aufbewahrung: Abschlussmodule Abschreibung Aktive Rechnungsabgrenzung Anlagevermögen Bareinnahmen Beleg Bilanz Bilanzsumme Break-even-Point Bruttogewinn Buchführungspflicht Buchungsjournal Buchungssatz Buchwert Deckungsbeitrag Doppelte Buchhaltung Durchlaufposten EBIT EBITDA Eigenkapital Eigenkapitalquote Einfache Buchhaltung Erfolgsrechnung Eröffnungsbilanz Fixkosten Fremdkapital Fremdwährung GeBüV-Konformität Geldflussrechnung Gemeinkosten Geschäftsjahr Geschäftsvermögen Gewinnvortrag Hauptbuch Inventar Jahresrechnung Kassenbuch Kontenrahmen KMU Kostenstelle Liquidität Milizstruktur Mitgliederbeiträge Passive Rechnungsabgrenzung Periodengerechtigkeit Reingewinn Reserven Rückstellung Soll und Haben Stille Reserven Umlaufvermögen Umsatz Unveränderbarkeit Variable Kosten Vereinsbuchhaltung Verlustvortrag Wertberichtigung