Rückstellung
Eine Rückstellung ist eine Verbindlichkeit, deren Bestehen wahrscheinlich, deren Höhe oder Fälligkeit aber noch nicht bestimmt ist; sie ist zu bilden, wenn vergangene Ereignisse einen Mittelabfluss erwarten lassen.
Definition
Typische Fälle sind Garantieverpflichtungen, laufende Prozesse, Sanierungen und drohende Verluste aus Aufträgen. Nicht zulässig sind Rückstellungen für allgemeine Risiken oder für zukünftige Aufwendungen ohne Ursache in der Vergangenheit — das wären stille Reserven.
Steuerlich anerkannt werden Rückstellungen nur, soweit sie geschäftsmässig begründet sind. Was nicht mehr begründet ist, ist aufzulösen — mit Wirkung auf den Gewinn des Auflösungsjahres.
Wortlaut
Lassen vergangene Ereignisse einen Mittelabfluss in künftigen Geschäftsjahren erwarten, so müssen die voraussichtlich erforderlichen Rückstellungen zulasten der Erfolgsrechnung gebildet werden.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Nötig ist die Möglichkeit, eine Rückstellung zu bilden, zu verwenden und aufzulösen, mit Nachweis je Position. Ein Sammelkonto ohne Aufstellung führt bei der ersten Prüfung zu Fragen, die niemand mehr beantworten kann.
Geprüft Aug. 2026
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