Passive Rechnungsabgrenzung
Die passive Rechnungsabgrenzung erfasst Aufwände, die das laufende Jahr betreffen, aber noch nicht in Rechnung gestellt oder bezahlt sind, sowie erhaltene Zahlungen für Leistungen, die erst später erbracht werden.
Definition
Typisch sind Ferien- und Überzeitguthaben der Mitarbeitenden, ausstehende Honorarrechnungen des Treuhänders und Stromrechnungen, die erst im Januar kommen. Alles davon ist Aufwand des abgelaufenen Jahres.
Ferienguthaben werden in kleinen Betrieben regelmässig vergessen. Bei einer Belegschaft von zehn Personen mit je einer Woche Restferien ist der Posten nicht klein.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Praktisch hilft eine Auswertung der Ferien- und Überzeitsalden aus der Zeiterfassung, die als Grundlage für die Abgrenzung dient. Ohne Verbindung zwischen Zeiterfassung und Buchhaltung bleibt es eine Schätzung.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Buchführung und Aufbewahrung: Abschlussmodule Abschreibung Aktive Rechnungsabgrenzung Anlagevermögen Bareinnahmen Beleg Bilanz Bilanzsumme Break-even-Point Bruttogewinn Buchführungspflicht Buchungsjournal Buchungssatz Buchwert Deckungsbeitrag Doppelte Buchhaltung Durchlaufposten EBIT EBITDA Eigenkapital Eigenkapitalquote Einfache Buchhaltung Erfolgsrechnung Eröffnungsbilanz Fixkosten Fremdkapital Fremdwährung GeBüV-Konformität Geldflussrechnung Gemeinkosten Geschäftsaufwand Geschäftsjahr Geschäftsvermögen Gewinnvortrag Hauptbuch Inventar Jahresrechnung Kassenbuch Kontenrahmen KMU Kostenstelle Liquidität Milizstruktur Mitgliederbeiträge Periodengerechtigkeit Reingewinn Reserven Rückstellung Soll und Haben Stille Reserven Umlaufvermögen Umsatz Unveränderbarkeit Variable Kosten Vereinsbuchhaltung Verlustvortrag Wertberichtigung