Einfache Buchhaltung
Die einfache Buchhaltung erfasst Einnahmen, Ausgaben und die Vermögenslage, ohne Bilanz und Erfolgsrechnung; sie genügt für Einzelfirmen und Personengesellschaften mit weniger als 500 000 Franken Jahresumsatz.
Definition
Die Anforderungen an Belege, Vollständigkeit und Aufbewahrung sind dieselben wie bei der doppelten Buchhaltung. Wer meint, unter der Grenze müsse er nichts belegen, verwechselt die Form mit dem Inhalt.
Für die Steuererklärung ist die Aufstellung die Grundlage der Selbstdeklaration. Wer wachsen will, sollte den Wechsel früh planen: Die doppelte Buchhaltung lässt sich nicht rückwirkend aus einer Einnahmenliste erzeugen.
Wortlaut
Lediglich über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage müssen Buch führen: 1. Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit weniger als 500 000 Franken Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr; 2. diejenigen Vereine und Stiftungen, die nicht verpflichtet sind, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen.
Die Zahlen
- 500 000 Franken
- Umsatzgrenze für die einfache Buchführung Art. 957 Abs. 2 OR
Zum Nachlesen
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Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Buchführung und Aufbewahrung: Abschlussmodule Abschreibung Aktive Rechnungsabgrenzung Anlagevermögen Bareinnahmen Beleg Bilanz Bilanzsumme Break-even-Point Bruttogewinn Buchführungspflicht Buchungsjournal Buchungssatz Buchwert Deckungsbeitrag Doppelte Buchhaltung Durchlaufposten EBIT EBITDA Eigenkapital Eigenkapitalquote Erfolgsrechnung Eröffnungsbilanz Fixkosten Fremdkapital Fremdwährung GeBüV-Konformität Geldflussrechnung Gemeinkosten Geschäftsaufwand Geschäftsjahr Geschäftsvermögen Gewinnvortrag Hauptbuch Inventar Jahresrechnung Kassenbuch Kontenrahmen KMU Kostenstelle Liquidität Milizstruktur Mitgliederbeiträge Passive Rechnungsabgrenzung Periodengerechtigkeit Reingewinn Reserven Rückstellung Soll und Haben Stille Reserven Umlaufvermögen Umsatz Unveränderbarkeit Variable Kosten Vereinsbuchhaltung Verlustvortrag Wertberichtigung