Gemeinkosten
Gemeinkosten sind Kosten, die sich keinem einzelnen Auftrag oder Produkt direkt zurechnen lassen — Verwaltung, Miete, Führung, Informatik; sie werden über Zuschlagssätze oder Kostenstellen verteilt.
Definition
Die Verteilung ist immer eine Annahme. Ein Zuschlag auf die Lohnstunden trifft Betriebe mit hohem Materialanteil anders als solche mit hohem Personalanteil. Wer den Schlüssel wechselt, verändert die Rentabilität einzelner Aufträge auf dem Papier, ohne dass sich etwas geändert hat.
Für die Praxis heisst das: Der Schlüssel muss erklärbar und über Jahre stabil sein. Nur dann sind Auftragsvergleiche über die Zeit aussagekräftig.
Was die Software können muss
Zu prüfen ist, ob Kostenstellen und Zuschlagssätze geführt werden können und ob die Verteilung im Bericht nachvollziehbar bleibt. Eine Verteilung, die man nicht aufschlüsseln kann, wird im Streitfall nicht geglaubt.
Geprüft Aug. 2026
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