Unveränderbarkeit
Abgelegte Belege und verbuchte Buchungen müssen unveränderbar sein oder jede Änderung protokollieren; ohne das eine oder das andere ist die Buchführung im Streitfall nicht beweiskräftig.
Definition
Praktisch heisst das: Nach dem Verbuchen wird nicht mehr korrigiert, sondern storniert und neu gebucht. Der Fehler bleibt sichtbar — das ist nicht unangenehm, sondern der Beweis, dass niemand nachträglich eingegriffen hat.
Bei elektronischen Archiven kommt die Frage des Datenträgers dazu. Wo auf veränderbaren Medien gespeichert wird, müssen Protokolle oder Signaturen zeigen, dass niemand etwas ausgetauscht hat. Ein PDF in einem Ordner, den jeder überschreiben kann, erfüllt das nicht.
Wortlaut
Informationsträger gelten als veränderbar, wenn die auf ihnen gespeicherten Informationen geändert oder gelöscht werden können, ohne dass die Änderung oder Löschung auf dem Datenträger nachweisbar ist.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Prüfpunkt ist der Festschreibevorgang: Gibt es ihn, ist danach nur noch Storno statt Änderung möglich, und protokolliert das Programm, wer wann was getan hat? Ein löschbarer Buchungsbestand ist ein Ausschlussgrund.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Buchführung und Aufbewahrung: Abschlussmodule Abschreibung Aktive Rechnungsabgrenzung Anlagevermögen Bareinnahmen Beleg Bilanz Bilanzsumme Break-even-Point Bruttogewinn Buchführungspflicht Buchungsjournal Buchungssatz Buchwert Deckungsbeitrag Doppelte Buchhaltung Durchlaufposten EBIT EBITDA Eigenkapital Eigenkapitalquote Einfache Buchhaltung Erfolgsrechnung Eröffnungsbilanz Fixkosten Fremdkapital Fremdwährung GeBüV-Konformität Geldflussrechnung Gemeinkosten Geschäftsaufwand Geschäftsjahr Geschäftsvermögen Gewinnvortrag Hauptbuch Inventar Jahresrechnung Kassenbuch Kontenrahmen KMU Kostenstelle Liquidität Milizstruktur Mitgliederbeiträge Passive Rechnungsabgrenzung Periodengerechtigkeit Reingewinn Reserven Rückstellung Soll und Haben Stille Reserven Umlaufvermögen Umsatz Variable Kosten Vereinsbuchhaltung Verlustvortrag Wertberichtigung