KMU Softwarevergleich

Verlustvortrag

Der Verlustvortrag ist ein nicht gedeckter Verlust früherer Jahre; steuerlich kann er in der Regel mit den Gewinnen der folgenden sieben Geschäftsjahre verrechnet werden.

Definition

Für junge Unternehmen ist er ein wesentlicher Vermögenswert: Wer in den ersten Jahren Verluste schreibt, zahlt in den ersten Gewinnjahren keine oder weniger Gewinnsteuer. Die Verrechnung muss aber in der Steuererklärung geltend gemacht und belegt sein.

Handelsrechtlich mindert der Vortrag das Eigenkapital. Übersteigt er die Hälfte von Kapital und gesetzlichen Reserven, liegt ein Kapitalverlust vor — mit Handlungspflichten für das oberste Organ.

Die Zahlen

7 Jahre
Zeitraum, in dem Verluste mit Gewinnen verrechnet werden können Art. 67 DBG

Zum Nachlesen

Was die Software können muss

Nötig ist die Fortschreibung über die Jahre und eine Aufstellung, welcher Verlust aus welchem Jahr noch offen ist. Wer nur einen Saldo führt, verliert die Fristen aus dem Blick.

Geprüft Aug. 2026

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