Durchlaufposten
Ein Durchlaufposten ist ein Betrag, der im Namen und auf Rechnung eines Dritten eingenommen und weitergeleitet wird; er ist weder Ertrag noch Aufwand und unterliegt der Mehrwertsteuer nicht.
Definition
Typische Fälle sind Gebühren, die ein Treuhänder für den Kunden bezahlt und weiterverrechnet, oder Beiträge, die ein Verein für einen Verband einzieht. Entscheidend ist, dass der Betrag ohne Aufschlag und erkennbar für einen Dritten fliesst.
Wird ein Zuschlag verlangt oder tritt der Betrieb im eigenen Namen auf, ist es kein Durchlaufposten mehr, sondern Umsatz — mit Mehrwertsteuerfolge. Diese Grenze wird in Weiterverrechnungen regelmässig überschritten.
Was die Software können muss
Nötig ist ein Konto ohne Erfolgswirkung und ein Steuercode ohne Steuer, sowie die Möglichkeit, den Posten auf der Rechnung als Auslage auszuweisen. Wer ihn als Umsatz mit Nullsteuer bucht, verfälscht Umsatz und Abrechnung.
Geprüft Aug. 2026
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