Fremdkapital
Fremdkapital sind alle Verbindlichkeiten des Betriebs gegenüber Dritten; gegliedert wird nach Fälligkeit in kurzfristiges Fremdkapital bis zu einem Jahr und langfristiges darüber hinaus.
Definition
Zum kurzfristigen Fremdkapital gehören Lieferantenrechnungen, Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Kontokorrentkredite; zum langfristigen Bankdarlehen, Hypotheken und Gesellschafterdarlehen. Die Fälligkeitsgliederung ist nicht Kosmetik, sondern der Kern der Liquiditätsbeurteilung.
Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungen und Steuerbehörden verdienen besondere Aufmerksamkeit: Sie sind privilegiert, und bei Nichtabliefern haften Organe persönlich.
Wortlaut
Verbindlichkeiten müssen als Fremdkapital bilanziert werden, wenn sie durch vergangene Ereignisse bewirkt wurden, ein Mittelabfluss wahrscheinlich ist und ihre Höhe verlässlich geschätzt werden kann.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Prüfpunkt ist die Fälligkeitsgliederung: Kann die Software Verbindlichkeiten nach Fristigkeit ausweisen, und stimmen die Kreditorensalden mit der Bilanz überein?
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Buchführung und Aufbewahrung: Abschlussmodule Abschreibung Aktive Rechnungsabgrenzung Anlagevermögen Bareinnahmen Beleg Bilanz Bilanzsumme Break-even-Point Bruttogewinn Buchführungspflicht Buchungsjournal Buchungssatz Buchwert Deckungsbeitrag Doppelte Buchhaltung Durchlaufposten EBIT EBITDA Eigenkapital Eigenkapitalquote Einfache Buchhaltung Erfolgsrechnung Eröffnungsbilanz Fixkosten Fremdwährung GeBüV-Konformität Geldflussrechnung Gemeinkosten Geschäftsaufwand Geschäftsjahr Geschäftsvermögen Gewinnvortrag Hauptbuch Inventar Jahresrechnung Kassenbuch Kontenrahmen KMU Kostenstelle Liquidität Milizstruktur Mitgliederbeiträge Passive Rechnungsabgrenzung Periodengerechtigkeit Reingewinn Reserven Rückstellung Soll und Haben Stille Reserven Umlaufvermögen Umsatz Unveränderbarkeit Variable Kosten Vereinsbuchhaltung Verlustvortrag Wertberichtigung