Wertberichtigung
Eine Wertberichtigung setzt den Buchwert eines Aktivums herab, weil sein tatsächlicher Wert unter dem Buchwert liegt; sie ist nicht planmässig wie eine Abschreibung, sondern die Reaktion auf einen eingetretenen Wertverlust.
Definition
Betroffen sind vor allem Forderungen — dort heisst die pauschale Variante Delkredere —, Vorräte, deren Marktwert gefallen ist, und Beteiligungen. Das Gesetz verlangt die Korrektur, sobald der tiefere Wert erkennbar ist.
Wird der Grund später hinfällig, ist die Wertberichtigung aufzulösen. Wer sie stehen lässt, bildet damit eine stille Reserve — handelsrechtlich zulässig, aber eine Verzerrung des ausgewiesenen Ergebnisses.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Zu prüfen ist, ob Wertberichtigungen getrennt vom Bestand geführt werden können, sodass Bruttowert und Korrektur beide sichtbar bleiben. Wer den Bestand direkt herabsetzt, verliert die Information.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Buchführung und Aufbewahrung: Abschlussmodule Abschreibung Aktive Rechnungsabgrenzung Anlagevermögen Bareinnahmen Beleg Bilanz Bilanzsumme Break-even-Point Bruttogewinn Buchführungspflicht Buchungsjournal Buchungssatz Buchwert Deckungsbeitrag Doppelte Buchhaltung Durchlaufposten EBIT EBITDA Eigenkapital Eigenkapitalquote Einfache Buchhaltung Erfolgsrechnung Eröffnungsbilanz Fixkosten Fremdkapital Fremdwährung GeBüV-Konformität Geldflussrechnung Gemeinkosten Geschäftsaufwand Geschäftsjahr Geschäftsvermögen Gewinnvortrag Hauptbuch Inventar Jahresrechnung Kassenbuch Kontenrahmen KMU Kostenstelle Liquidität Milizstruktur Mitgliederbeiträge Passive Rechnungsabgrenzung Periodengerechtigkeit Reingewinn Reserven Rückstellung Soll und Haben Stille Reserven Umlaufvermögen Umsatz Unveränderbarkeit Variable Kosten Vereinsbuchhaltung Verlustvortrag