Reserven
Reserven sind Teile des Eigenkapitals, die aus nicht ausgeschütteten Gewinnen gebildet werden; das Gesetz verlangt die Zuweisung an die gesetzliche Gewinnreserve, weitere Reserven können statutarisch oder durch Beschluss gebildet werden.
Definition
Die gesetzliche Gewinnreserve ist bei Kapitalgesellschaften mit fünf Prozent des Jahresgewinns zu dotieren, bis sie zusammen mit der gesetzlichen Kapitalreserve die Hälfte des Kapitals erreicht. Erst danach ist der Gewinn frei verwendbar.
Reserven sind kein Geld auf einem Konto, sondern eine Zuordnung im Eigenkapital. Der Betrag steckt im Vermögen des Betriebs — in Lager, Maschinen oder Forderungen.
Wortlaut
Der gesetzlichen Gewinnreserve sind 5 Prozent des Jahresgewinns zuzuweisen. Liegt ein Verlustvortrag vor, so ist dieser vor der Zuweisung an die Reserve zu beseitigen.
Die Zahlen
- 5 %
- des Jahresgewinns sind der gesetzlichen Gewinnreserve zuzuweisen Art. 672 OR
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Prüfpunkt ist, ob die Gewinnverwendung als Buchung abgebildet werden kann: Zuweisung an Reserven, Ausschüttung, Vortrag. Ohne diesen Bereich wird das Eigenkapital jährlich beim Treuhänder korrigiert.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Buchführung und Aufbewahrung: Abschlussmodule Abschreibung Aktive Rechnungsabgrenzung Anlagevermögen Bareinnahmen Beleg Bilanz Bilanzsumme Break-even-Point Bruttogewinn Buchführungspflicht Buchungsjournal Buchungssatz Buchwert Deckungsbeitrag Doppelte Buchhaltung Durchlaufposten EBIT EBITDA Eigenkapital Eigenkapitalquote Einfache Buchhaltung Erfolgsrechnung Eröffnungsbilanz Fixkosten Fremdkapital Fremdwährung GeBüV-Konformität Geldflussrechnung Gemeinkosten Geschäftsaufwand Geschäftsjahr Geschäftsvermögen Gewinnvortrag Hauptbuch Inventar Jahresrechnung Kassenbuch Kontenrahmen KMU Kostenstelle Liquidität Milizstruktur Mitgliederbeiträge Passive Rechnungsabgrenzung Periodengerechtigkeit Reingewinn Rückstellung Soll und Haben Stille Reserven Umlaufvermögen Umsatz Unveränderbarkeit Variable Kosten Vereinsbuchhaltung Verlustvortrag Wertberichtigung