Inventar
Das Inventar ist die körperliche Aufnahme der Vorräte und Anlagen auf einen Stichtag mit Menge und Wert; es ist die Grundlage für die Bewertung des Warenlagers in der Bilanz.
Definition
Bewertet wird zum Anschaffungs- oder Herstellungswert, höchstens jedoch zum tieferen Marktwert. Wer über Jahre nicht abwertet, führt einen Vorrat, den es zu diesem Wert nicht mehr gibt — der häufigste stille Fehler in Handelsbetrieben.
Steuerlich ist auf dem Warenlager eine pauschale Reserve von einem Drittel des Werts zulässig, das sogenannte Warendrittel. Sie ist eine bewusste Ungenauigkeit im Interesse der Vereinfachung, nicht eine Bewertungsregel des Handelsrechts.
Die Zahlen
- ein Drittel
- steuerlich zulässige pauschale Reserve auf dem Warenlager (Warendrittel) Praxis der ESTV
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Zu prüfen ist, ob die Software eine Inventur mit Zähllisten, Differenzen und Bewertung führt und ob sie das Warendrittel getrennt ausweist. Ein Lagerbestand ohne Inventurfunktion ist eine Fortschreibung, keine Aufnahme.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Buchführung und Aufbewahrung: Abschlussmodule Abschreibung Aktive Rechnungsabgrenzung Anlagevermögen Bareinnahmen Beleg Bilanz Bilanzsumme Break-even-Point Bruttogewinn Buchführungspflicht Buchungsjournal Buchungssatz Buchwert Deckungsbeitrag Doppelte Buchhaltung Durchlaufposten EBIT EBITDA Eigenkapital Eigenkapitalquote Einfache Buchhaltung Erfolgsrechnung Eröffnungsbilanz Fixkosten Fremdkapital Fremdwährung GeBüV-Konformität Geldflussrechnung Gemeinkosten Geschäftsaufwand Geschäftsjahr Geschäftsvermögen Gewinnvortrag Hauptbuch Jahresrechnung Kassenbuch Kontenrahmen KMU Kostenstelle Liquidität Milizstruktur Mitgliederbeiträge Passive Rechnungsabgrenzung Periodengerechtigkeit Reingewinn Reserven Rückstellung Soll und Haben Stille Reserven Umlaufvermögen Umsatz Unveränderbarkeit Variable Kosten Vereinsbuchhaltung Verlustvortrag Wertberichtigung