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AHV-Beiträge

AHV-Beiträge sind die Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung; sie werden auf dem gesamten massgebenden Lohn erhoben, hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und gemeinsam mit den Beiträgen an IV und EO über die Ausgleichskasse abgerechnet.

Definition

Anders als in der Pensionskasse gibt es keine Lohnobergrenze: Beiträge fallen auf dem ganzen Lohn an, auch auf hohen Einkommen. Erfasst wird der massgebende Lohn — dazu gehören Zulagen, Provisionen und Naturalleistungen, nicht aber echte Spesenvergütungen.

Selbständige zahlen ihre Beiträge auf dem Geschäftsergebnis, nach einer sinkenden Skala und ohne Arbeitgeberanteil. Der Inhaber einer Einzelfirma erscheint deshalb in keiner Lohnabrechnung.

Zum Nachlesen

Was die Software können muss

Zu prüfen ist, ob die Sätze mit dem Programm gepflegt werden oder von Hand nachzutragen sind, und ob die Jahresmeldung an die Ausgleichskasse elektronisch über Swissdec läuft. Handnachtragen ist die häufigste Ursache falscher Abrechnungen im Januar.

Geprüft Aug. 2026

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